Bürgerbegehren

Status

Drei Mitglieder haben im Namen des Vereins „Verkehrsberuhigung mit Augenmaß e.V.“ als Ansprechpersonen im September 2024 beim Lichtenberger Bezirksbürgermeister Martin Schaefer die Absicht angezeigt, ein Bürgerbegehren zu starten.

In enger Abstimmung mit dem Rechtsamt wurde eine Vorlage zum Sammeln der Unterschriften finalisiert.

Am 20. Oktober 2024 hat das Bezirksamt Lichtenberg entschieden, ob es das Bürgerbegehren „Verkehrsberuhigung mit Augenmaß“ zulässt. Die Entscheidung wurde an die für Bürgerbegehren und für Verkehr zuständigen Senatsverwaltungen weitergeleitet. Diese haben ihrerseits bis zum 20. November Zeit, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Nach dem 20. November wird das Bezirksamt Lichtenberg die drei Ansprechpersonen informieren, ob das Bürgerbegehren zugelassen wurde. Wenn ja, kann sofort mit dem Sammeln von Unterschriften begonnen werden

Ablauf

September 2024

Einreichen der Absichtserklärung und eines vorläufigen Musterbogens zum Sammeln der Unterschriften beim Bezirksamt Lichtenberg; anschließend Beratung durch das Rechtsamt zum Finalisieren der Fragestellung und des Musterbogens

Oktober 2024

Beschluss des Bezirksamts Lichtenberg über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

November 2024

Beschluss der für Bürgerbegehren und für das Thema des Begehrens zuständigen Senatsverwaltungen über dessen Zulässigkeit; anschließend beginnt bei Feststellung der Zulässigkeit das Sammeln von Unterstützungsunterschriften

Für einen Erfolg des Bürgerbegehrens sind gültige Unterschriften von drei Prozent der zur BVV Wahlberechtigten notwendig. Das sind ca. 6.500 Unterschriften.

Mai 2025

Nach spätestens sechs Monaten muss die notwendige Anzahl an Unterstützungsunterschriften beim Bezirksamt Lichtenberg abgegeben werden.

Juni 2025

Das Bezirksamt stellt fest, ob das Bürgerbegehren erfolgreich war und ein Bürgerentscheid zustande gekommen ist. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Straßensperren mehr zur Verkehrsberuhigung errichtet werden.

August 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg entscheidet – nach Anhörung der Ansprechpersonen in den zuständigen Ausschüssen – ob sie dem Bürgerbegehren zustimmt (dann entfällt der Bürgerentscheid) oder ihn ablehnt (dann legt sie den Termin für die Abstimmung fest).

September 2025

Alle in Lichtenberg zur BVV Wahlberechtigten werden aufgerufen, über den Bürgerentscheid „Verkehrsberuhigung mit Augenmaß“ abzustimmen.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden ihm zustimmt und diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der zur letzten BVV-Wahl Wahlberechtigten ausmacht.

Details

Da ca. 6.500 gültige Unterschriften für den Erfolg des Bürgerbegehrens notwendig sind, müssen 8.500 bis 12.000 Unterschriften gesammelt werden – abhängig davon, wie hoch die Quote der ungültigen Unterschriften ist.

Unterschriften sind z. B. ungültig, wenn die Angaben nicht handschriftlich gemacht wurden, sie unleserlich sind, die Person zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht seit drei Monaten in Lichtenberg mit dem Hauptwohnsitz gemeldet war oder nicht zur BVV wahlberechtigt war – also kein EU-Bürger oder jünger als 16 Jahre.

Findet frühestens zwei Monate und nicht später als acht Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens eine Wahl, ein Volksentscheid oder ein anderer Bürgerentscheid statt, setzt das Bezirksamt den Tag dieser Wahl, dieses Volksentscheids oder dieses anderen Bürgerentscheids als Abstimmungstermin fest, außer Bezirksamt und Ansprechpersonen wollen davon abweichen.

Wegen der auf den 23. Februar 2025 vorgezogenen Bundestagswahl, die ursprünglich für den 28. September 2025 geplant war, wird der Bürgerentscheid voraussichtlich ohne eine parallele Wahl das Quorum von mindestens 10 Prozent aller zur BVV Wahlberechtigten erreichen müssen.