September 2024
Einreichen der Absichtserklärung und eines vorläufigen Musterbogens zum Sammeln der Unterschriften beim Bezirksamt Lichtenberg; anschließend Beratung durch das Rechtsamt zum Finalisieren der Fragestellung und des Musterbogens
Oktober 2024
Beschluss des Bezirksamts Lichtenberg über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
November 2024
Beschluss der für Bürgerbegehren und für das Thema des Begehrens zuständigen Senatsverwaltungen über dessen Zulässigkeit; anschließend beginnt mit der Information über die Feststellung der Zulässigkeit das Sammeln von Unterstützungsunterschriften
Für einen Erfolg des Bürgerbegehrens sind gültige Unterschriften von drei Prozent der zur BVV Wahlberechtigten notwendig. Das sind für Lichtenberg ca. 6.500 Unterschriften.
Mai 2025
Nach spätestens sechs Monaten muss die notwendige Anzahl an Unterstützungsunterschriften beim Bezirksamt Lichtenberg abgegeben werden.
Juni 2025
Das Bezirksamt stellt fest, ob das Bürgerbegehren erfolgreich war und ein Bürgerentscheid zustande gekommen ist. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Straßensperren mehr zur Verkehrsberuhigung errichtet werden.
August 2025
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg entscheidet – nach Anhörung der Ansprechpersonen in den zuständigen Ausschüssen – ob sie dem Bürgerbegehren zustimmt (dann entfällt der Bürgerentscheid) oder ihn ablehnt (dann legt sie den Termin für die Abstimmung fest).
September 2025
Alle in Lichtenberg zur BVV Wahlberechtigten werden aufgerufen, über den Bürgerentscheid „Verkehrsberuhigung mit Augenmaß“ abzustimmen.
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden ihm zustimmt und diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der zur letzten BVV-Wahl Wahlberechtigten ausmacht. In Lichtenberg sind dafür rund 22.000 Stimmen notwendig.
Details
Da ca. 6.500 gültige Unterschriften für den Erfolg des Bürgerbegehrens notwendig sind, müssen 8.500 bis 12.000 Unterschriften gesammelt werden – abhängig davon, wie hoch die Quote der ungültigen Unterschriften ist.
Unterschriften sind z. B. ungültig, wenn die Angaben nicht handschriftlich gemacht wurden, sie unleserlich sind, die Person zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht seit drei Monaten in Lichtenberg mit dem Hauptwohnsitz gemeldet war oder nicht zur BVV wahlberechtigt war – also kein EU-Bürger oder jünger als 16 Jahre.
Findet frühestens zwei Monate und nicht später als acht Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens eine Wahl, ein Volksentscheid oder ein anderer Bürgerentscheid statt, setzt das Bezirksamt den Tag dieser Wahl, dieses Volksentscheids oder dieses anderen Bürgerentscheids als Abstimmungstermin fest, außer Bezirksamt und Ansprechpersonen wollen davon abweichen.
Wegen der auf den 23. Februar 2025 vorgezogenen Bundestagswahl, die ursprünglich für den 28. September 2025 geplant war, wird der Bürgerentscheid voraussichtlich ohne eine parallele Wahl das Quorum von mindestens 10 Prozent aller zur BVV Wahlberechtigten erreichen müssen.
Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, erhält er den Status eines Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg – auch wenn die BVV in ihrer aktuellen Zusammensetzung die Forderungen abgelehnt hat. Allerdings sind Ersuchen der BVV nur Anregungen zum Verwaltungshandeln und verpflichten das Bezirksamt nicht zur Umsetzung. Da die Verkehrsberuhigung mittels Poller aufgrund eines Einwohnerantrags von der BVV beschlossen wurde, für den nur 1.000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden mussten – ohne dass Gegner die Möglichkeit hatten, gegen den Antrag zu unterschreiben – erwarten wir, dass das Bezirksamt eine Entscheidung aller Wahlberechtigten des Bezirks respektiert und umsetzt.